Ohne Maske? Diskriminierungen und Nötigungen

Die Maskenpflicht mit ihren Diskriminierungen und Nötigungen

Als Attestinhaber waren meine Frau und ich nach den gesetzlichen Bestimmungen von der Maskenpflicht befreit. Das bedeutete aber lange nicht, dass wir uns nun überall frei und ohne Diskriminierung in den Maskenzonen bewegen konnten.
Es gab immer wieder “besorgte Bürger”, die wohl nicht darüber hinweg kamen, dass es Menschen gab, die “Sonderrechte” in dieser so bedrohlichen Lage für sich beanspruchten.

Der tägliche Einkauf ohne Maske

Das Einkaufen verlief meist ohne besondere Vorkommnisse, aber oft verfolgten uns neidische Maskenträger beim Einkaufen mit hasserfüllten Blicken. Hin und wieder sprachen sie uns an, aber oft war auch ein Angestellter ihr Ziel, bei dem sie uns verpetzten. So waren wir fast bei jedem Einkauf gezwungen, uns als Attestinhaber zu outen. Dann war Ruhe.

Vorauseilender Gehorsam

Trotzdem nervte das Ganze, insbesondere der vorauseilende Gehorsam von einigen Verkäuferinnen (ja, meist weiblich), die gleich bei Betreten des Geschäftes schrill “Maske!” durch den Laden brüllten.
Nach Abklärung des Sachverhaltes folgte dann meist die kleinlaute Entschuldigung, man müsse schließlich darauf achten, weil die Ordnungsämter sofort streng zuschlagen würden, falls ein illegal Unmaskierter im Laden angetroffen würde.

Diese Ausrede war natürlich völliger Blödsinn, denn es gab ja per Gesetz Personen, die von der Regelung befreit waren. Warum sollte ich dann als Ladeninhaber nicht einfach davon ausgehen können, dass dies bei Unmaskierten zutraf?
Kein Gericht hätte ein Bußgeld bestätigt, aber alle banden sich aus Angst “selbst die Rute vor den Arsch”, als ob in jedem Geschäft sofort ein Vollstrecker auftauchen würde.
In manchen Geschäften stand bald sogar ein “Security-Mitarbeiter” an der Tür, um die Kunden vor der Seuche zu schützen.

Illegale Betretungsverbote und Diskriminierungen

Es war illegal, Attestinhabern den Zutritt zu Geschäften der Grundversorgung zu untersagen. Da konnte sich niemand auf das “Hausrecht” herausreden (Urteil des Bundesgerichtshofes). Trotzdem mussten wir ein paar Diskriminierungen erdulden:

Beispiele für Diskriminierungen beim Einkauf

Beispiel 1:

Ein Schuhgeschäft in Lübeck verweigerte uns den Zutritt.
Auf unsere Beschwerde hin musste sich der Geschäftsinhaber äußern.
Er schreib allen Ernstes, dass er darin keine Diskriminierung sehe. Die Verkäuferin hätte uns gewünschte Schuhe vor die Tür gebracht, wenn wir das verlangt hätten.
Was soll man zu so einer Argumentation sagen? Völlig irre!

Diskriminierungen und Nötigungen: Maskenpflicht trotz Attest
Diskriminierung durch Maskenpflicht?

Man hätte es testen sollen.
Ich sah mich in Gedanken auf dem Parkplatz vor dem Geschäft das Schuhsortiment Größe 48 ausprobieren.
Sicherlich hätte eine der beiden anwesenden Angestellten mir mit Freude die Schuhe vor die Tür gebracht.

Beispiel 2:

Ein Edeka-Geschäft in Rothenburg ob der Tauber
Meine Frau und ich wurden des Geschäftes verwiesen und erhielten Hausverbot wie ein Ladendieb, weil wir es ohne Maske betreten hatten.

Hausverbot - eine Diskriminierung und Nötigung
Diskriminierung durch Hausverbot

Ein unglaublicher Sachverhalt, den ich auf ein paar Videos auf meinem YouTube-Kanal aufgearbeitet habe.

Wir ließen uns diese Behandlung natürlich nicht gefallen, die Polizei wurde eingeschaltet. Ergebnis war eine Anzeige gegen die Geschäftsführung wegen Nötigung.
Das Verfahren wurde nach einiger Zeit eingestellt, da uns “kein empfindliches Übel” geschehen sei – denn wir hätten ja noch woanders einkaufen können!
Was für eine Begründung.
Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft halfen uns.
Übrigens: Es hat nie etwas bewirkt, die zuständigen Antidiskriminierungsstellen einzuschalten. Die stehen voll hinter den Regierenden und verhalfen uns in keiner Weise zu unserem Recht!
Auch die zuständige Edeka-Zentrale vertröstete uns lange. Eine Stellungnahme wurde zwar angekündigt, wir erhielten sie aber nie.
P.S.: Nur ein Edeka-Geschäft weiter konnten wir immer problemlos einkaufen.

Beispiel 3:

Der Bio-Markt “Landwege” in Lübeck verweigerte Attestinhabern den Zutritt.
Auf unsere Beschwerde hin erhielten wir einen unglaublichen Text der Geschäftsleitung, aus dem ich zitiere:

“Wir haben uns mit Bedauern dazu entschieden, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Zutritt zu unseren Läden nur noch mit Maske zu ermöglichen.”
Wie schon oben ausgeführt, ist eine Berufung auf das “Hausrecht” hier nicht möglich.

“Wir haben zahlreiche Situationen erlebt, bei denen unser Personal bei dem Versuch einer Kontrolle der mitzuführenden Dokumente massiv beleidigt oder sogar tätlich angegriffen worden ist.”
Hier wird das erste Mal der Eindruck erweckt, als wären alle “Maskenverweigerer” aggressive Gewalttäter. Woher nehmen sich Angestellte das Recht, medizinische Dokumente zu kontrollieren?

“All diese [kranken und behinderten] Mitarbeiter:innen tragen freiwillig und den ganzen Tag bei körperlicher Arbeit Masken. Für diese Menschen wäre es ein leichtes, sich per Attest von der Maskenpflicht befreien zu lassen, doch sie tun es nicht. Sie tun es nicht aus Sorge um ihre eigene Gesundheit […] und um solidarisch andere vor Covid Infektionen zu schützen. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass es besonders für diese Mitarbeiter:innen schwer verständlich ist, dass es Einzelnen so schwer fällt, für die kurze Dauer eines Einkaufs eine Maske anzulegen, wenn sie selber es Tag für Tag und über Stunden tun, auch wenn das nicht leicht ist.”
Machen die das wirklich alle “freiwillig”? Dass stundenlanges Tragen einer Maske gesundheitsgefährdend ist, haben die Verfasser wohl nicht gehört? Wichtig erscheint auch die Kompetenz der “Mitarbeiter:innen”, beurteilen zu können, dass jeder während des Einkaufs Maske tragen kann. Wie kommt ein Arzt dazu, das anders zu sehen?

Und nun wird es völlig irre:

“Natürlich hat jeder das Recht auf seine freie Meinung und das Recht, kritisch zu denken, zu hinterfragen und das auch zu äußern.
Doch tätliche Übergriffe und Diffamierungen sind keine Akte der freien Meinungsäußerung.
Wir möchten niemanden auf Grund von körperlichen Gebrechen ausgrenzen. Wir dulden in unseren Läden aber keine gewaltbereiten Menschen und distanzieren uns eindeutig von Corona Leugnern, rechten Verschwörungstheoretikern und Holocaust Leugnern, die unsere Mitarbeiter bedrohen.
Wir haben jedoch keine Handhabe, zwischen gesundheitlich beeinträchtigen Menschen und gewaltbereiten Corona Leugnern zu unterscheiden, denn ein Attest haben alle.”

Und das hier ist der Kern, der das kranke Denken der Geschäftsführer endlich hinter der Maske der Menschenfreunde erkennen lässt!
Wer keine Maske trägt, der wird vermutlich ein:

  • Gewaltbereiter Mensch
  • Corona Leugner (!)
  • Rechter Verschwörungstheoretiker
  • Holocaust Leugner (!!!)

sein.

Hier ist sie, die Leugner-Verkettung, die ich in einem vorigen Beitrag genannt wurde! [LINK]

Aber sonst sind wir natürlich tolerant!
Verantwortlich für den Text vom 1. Februar 2021 zeichnen die Vorstände Tina Andres und Klaus Lorenzen.

Diskriminierung und Nötigung im ärztlich-medizinischen Bereich

Beispiel 4:

Nachdem ich eine Apotheke in Lübeck ohne Maske betrat, wurde ich natürlich wieder einmal schroff auf die Maskenpflicht hingewiesen.
Als ich auf das Attest verwies, forderte mich die Apothekerin auf, meine Hände am Eingang zu desinfizieren.
Ich wüsste nicht, dass es auch eine Verpflichtung zur Desinfektion von Händen gab, deshalb lehnte ich dankend ab. Andere sprühen sich ja alles auf die Haut, was als Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt wird. Sicherlich gut für die Haut …
Also: Andere Apotheke suchen!

Beispiel 5:

Zahnschmerzen, natürlich am Wochenende
Beim Bereitschaftsdienst wies ich bei der telefonischen Anmeldung auf das Attest hin.
Dann müsse ich draußen warten.
“Wie ein Hund also?”, fragte ich nach.
“Ja”, war die amüsierte Antwort der Angestellten.
Also: Zahnschmerzen noch etwas länger ertragen und in der Zeit eine Beschwerde an die Zahnarztvereinigung schreiben.
Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Beispiel 6:

Tierarzt (wir waren ja gerade bei den Hunden)
Hier nutzte man die Notlage aus, um uns unter die Maske zu zwingen. Wer lässt sein Tier im Stich, wenn es Schmerzen hat?

Beispiel 7:

Uniklinik Lübeck
Der Maskenzirkus läuft weiter (ab 1. Okt. 2022 FFP2-Maske)
Auch hier nutzt man sein “Hausrecht” aus. Was soll man tun, wenn Angehörige schwer erkrankt besucht werden müssen?
Überall wachen Blockwarte.

Wie kann es sein, dass man von medizinischen Einrichtungen gezwungen wird, seiner Gesundheit zu schaden?
Der eine Arzt erkennt, dass man keine Maske tragen darf, der andere zwingt sie einem auf.

Verrückte Systemschergen.

Beispiel 8:

Italien, Privatbus des Campingplatzes zum Wochenmarkt

Unser italienischer Freund Pepe hat ebenfalls ein Attest. Als er den Bus betritt, wird er von anderen Campern als “Arschloch” betitelt.

Beispiel 9:

Italien, Abwäsche eines Campingplatzes

Neuankömmling empört sich: “Trägt denn hier niemand eine Maske?”
Fragt meine Frau (statt Begrüßung): “Sind SIE eigentlich geimpft?”
Antwort: “Frage ich Sie nach Ihrer Prostata?”
Ende der Unterhaltung …

Das war die Sache mit der Maskenpflicht.


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